Schulordnung

Für ein produktives Lernen und Arbeiten am Greselius-Gymnasium ist sowohl ein rücksichtsvoller, umsichtiger und hilfsbereiter Umgang miteinander als auch eine sorgsame Behandlung der Schuleinrichtung sowie der Lehr- und Lernmittel unerlässlich. Daher sind folgende Regeln einzuhalten:

1. Vor und nach dem Unterricht: 1.1. Die Klassenräume werden von den Lehrkräften erst unmittelbar vor Beginn der Unterrichtsstunden geöffnet und nach der 2., 4., 6. und letzten Unterrichtsstunde abgeschlossen. Letzteres erfolgt auch nach der 1., 3., 5. und 7. Stunde, wenn die Schüler:innen in der nächsten Unterrichtsstunde nicht im Klassenraum unterrichtet werden. 1.2. Fachräume werden von Klassen und Kursen nur im Beisein der unterrichtenden Lehrkraft betreten und wieder verlassen.

2. In den großen Pausen und während der Mittagszeit: Die Schüler:innen halten sich grundsätzlich auf den Pausenhöfen des Greselius-Gymnasiums und der IGS auf. Die Fahrradstände, die Parkplätze, der Bereich hinter der Turnhalle und der Busbahnhof gehören nicht zu den Pausenhöfen.

3. Der Beginn der 1., 3. und 5. Stunde wird 3 Minuten vorher durch ein Klingelzeichen angekündigt. Mit diesem Klingelzeichen begeben sich die Schüler:innen vor ihre Klassenräume. Nachdem es zum Unterricht geläutet hat, halten sich die Schüler:innen vor den Klassenräumen auf. Sofern die Lehrkraft 5 Minuten nach Beginn des Unterrichts nicht eingetroffen ist, verständigt der/die Klassen- bzw. Kurssprecher:in das Sekretariat.

4. Alle Schüler:innen sind verpflichtet, während der großen Pausen und der Mittagszeit den eigenen Schülerausweis mit sich zu führen und auf Verlangen einer Lehrkraft vorzuzeigen. Die Lehrkräfte und Mitarbeiter:innen der IGS und des Greselius-Gymnasiums sind für alle Schüler:innen weisungsbefugt. Verstoßen Schüler:innen der jeweils anderen Schule gegen die jeweilige Schulordnung, so werden über die Schulleitungen entsprechende Maßnahmen eingeleitet.

5. Am Vormittag stehen in den unterrichtsfreien Stunden die Pausenhallen, die Cafeteria und die Mensa als Aufenthaltsräume zur Verfügung. Für die Nutzung des Computerraums und von Computerarbeitsplätzen in anderen Räumen gilt eine besondere Ordnung.

6. Aus versicherungsrechtlichen Gründen ist Schüler:innen der Jahrgangsstufen 5-10 das Verlassen des Schulgeländes während der Schulzeit untersagt. Ausnahmen bedürfen der besonderen Genehmigung einer Lehrkraft.

7. Jeder ist für die Sauberkeit und die Schonung des Schulinventars verantwortlich.

8. Essen, Trinken und Kaugummikauen ist während der Unterrichtsstunden in allen Unterrichtsräumen nicht erlaubt. Ausnahmefälle regelt die für die jeweils betroffenen Unterrichtsstunden verantwortliche Lehrkraft.

9. Schüler:innen ist die Nutzung von Handys sowie privater Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik während der Schulzeit (1.-6. Stunde) im Schulgebäude und auf dem Schulgelände grundsätzlich nicht erlaubt.
Ausgenommen davon sind Schüler:innen der Oberstufe. Ihnen ist die Nutzung von Handys sowie privater Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik innerhalb des Oberstufengebäudes gestattet. Dabei ist darauf zu achten, dass das Umfeld akustisch nicht beeinträchtigt wird.
Das Filmen und Fotografieren ist auf dem Schulgelände zum Schutz der allgemeinen Persönlichkeitsrechte verboten.
Ausnahmefälle regelt die jeweils verantwortliche Lehrkraft.

10. Handlungen und Verhaltensweisen, die andere Mitglieder der Schulgemeinschaft gefährden (wie z.B. Skaten / Rollern und Ballspielen im Schulgebäude, Schneeballwerfen, das Mitbringen gefährlicher Gegenstände) sind verboten.

11. Veranstaltungen in der Schule dürfen nur in den von der Schulleitung zur Verfügung gestellten Räumen stattfinden. Die reservierten Parkplätze und der gesondert gekennzeichnete Fahrradstand vor dem Eingang dürfen von 7.00 bis 14.30 Uhr nur von Lehrkräften und Bediensteten der Schule benutzt werden.

Diese Schulordnung tritt vom heutigen Tage ab in Kraft. Bramsche, 03.07.2023