Fragen und Antworten zur Einführung von iPads für Schüler

Am 08. Dezember 2021 hat die Gesamtkonferenz mit großer Mehrheit beschlossen, dass erstmals zum Schuljahr 2022/23 und dann fortlaufend im Jahrgang 9 elternfinanzierte und zentral verwaltete iPads für alle Schülerinnen und Schüler eingeführt werden.

Im Folgenden versuchen wir die häufigsten praktischen Fragen zur Einführung der iPads als schulisches Lehr- und Lernmittel zu beantworten. Die Liste wird mit Ihren weiteren Fragen und Antworten fortlaufend ergänzt.

 

Technik

1. Welches Gerät wird angeschafft?
Um eine reibungslose Nutzung der Geräte im Unterricht zu gewährleisten, soll eine einheitliche Modellvariante angeschafft werden. Weiterhin empfehlen wir die Anschaffung des Apple iPad der 9. Generation. Der Preis wird sich im Bereich um € 350,- bewegen. Genaue Aussagen hierzu sind noch nicht möglich. Zur Anschaffung empfehlen wir das iPad-Modell mit dem kleinsten erhältlichen Arbeitsspeicher. Der erweiterte Speicher ist für den schulischen Gebrauch nicht notwendig. Ältere iPad Modelle (8., 7. Generation) sind ebenfalls zulässig – entscheidend ist die Stylusfähigkeit des iPads. Mit Blick auf die Nutzungsdauer an der Schule bis zum Abitur empfehlen wir jedoch ausdrücklich die Anschaffung des neueren Modells.

2. Muss auch ein Stift angeschafft werden?
Ja. Da insbesondere der Stift eine sinnvolle Ergänzung der besonderen Eigenschaften eines iPads darstellt und wir die Touchpen-Funktionen des iPads weiterhin auch im Unterricht nutzen möchten, soll auch ein Stift von allen angeschafft werden.
Die digitale Dokumentation von Unterrichtsergebnissen soll die Mitschrift im Heft in einigen Fächern ersetzen (digitale Mappenführung). Hierfür wird die App „GoodNotes“ verwendet.
Es stehen Ihnen im Webshop zwei Varianten zur Wahl – der Original Apple-Pencil und ein preisgünstigeres Modell. Über die über den Preis hinausgehenden Vor- und Nachteile dieser und auch weiterer Stifte informieren Sie sich bitte selbstständig.

3. Muss auch eine Tastatur angeschafft werden?
Nein. Das iPad bietet als Tablet eine adaptive, im Display integrierte Tastatur, die in vielen Anwendungszusammenhängen völlig ausreicht.
Beim Verfassen längerer Texte kann eine externe Tastatur hilfreich sein, die ein anderes Tippen und mehr Sicht auf das Display ermöglicht. Deshalb steht es selbstverständlich jeder Familie frei, eine externe Tastatur oder eine Hülle mit integrierter Tastatur anzuschaffen. Eine Verpflichtung zur Anschaffung der Tastatur besteht jedoch nicht und ist in schulischen Kontexten auch nicht erforderlich.

4. Ist eine Hülle für das Gerät verpflichtend?
Nein, aber sie schützt das Gerät und ist daher sehr sinnvoll. Die iPads werden als schulisches Lern- und Unterrichtsmittel, also als Arbeitsgerät angeschafft. Wir sind darauf angewiesen und erwarten, dass die Geräte stets einsatzbereit sind. Um zu gewährleisten, dass die Geräte beim täglichen Einsatz in der Schule und zu Hause sowie beim Transport vor Beschädigungen geschützt sind, ist eine Hülle, die Gerät und Display schützt, unerlässlich. Wir empfehlen eine Hülle, in der auch der Stift Platz findet. Achten Sie beim Kauf darauf, dass die Hülle für das ggf. im Webshop bestellte Gerät geeignet ist (Maße und Generationshinweise beachten).

5. Ist eine Versicherung für das Gerät verpflichtend?
Nein. Ob sie eine Versicherung benötigen und welche Versicherungsleistungen konkret notwendig sind, entscheiden Eltern individuell. Im Webshop werden Versicherungen angeboten. Bedenken Sie bitte, dass das Gerät bis zum Abitur als Arbeitsmittel benötigt wird. Für eine kurze Übergangszeit bei Reparatur oder Neubeschaffung halten wir eine kleine Zahl an Ersatzgeräten für die Arbeit in der Schule vor. Diese Geräte können dann aber in der Regel nicht nach Hause mitge-nommen werden und also ein privates Gerät nicht ersetzen.

6. Warum iPads von Apple?
Die Entscheidung für die Anschaffung von Apple-Produkten basiert auf vielfachen Erfahrungen und Erprobungen in den letzten Jahren, die zum einen durch Kolleginnen und Kollegen unserer Schule, aber vielfach auch an anderen Schulen gemacht worden sind, die sich schon vor einigen Jahren für die Einführung von Tablet-Klassen entschieden hatten. Dabei hat sich gezeigt, dass hinsichtlich der folgenden Punkte die Apple-Produkte zurzeit nahezu konkurrenzlos sind:

  • zuverlässige und stabile Administration in einem schulischen Kontext,
  • einfache und zuverlässige, synchrone Installation von Apps auf vielen Geräten,
  • einfache und zuverlässige Übertragung von Schüler- und Lehrerbildschirmen auf ein Präsentationsmedium – das sogenannte Spiegeln,
  • einfache und zuverlässige Steuerung der Tablets durch die Lehrkraft, z. B. durch
    • Begrenzung der zu nutzenden Apps,
    • Freigabe des Internets,
    • Prüfungsmodus (in Klassenarbeiten, im Abitur),
  • einfache und zuverlässige Zusammenarbeit, z. B. durch
    • Teilen von Dokumenten,
    • gemeinsames Bearbeiten von Dokumenten,
    • Präsentation von Arbeitsergebnissen,
  • großes Angebot an schulbezogenen LernApps,
  • intuitive Nutzung,
  • Stabilität des Systems / langfristige Versorgung mit (Sicherheits-) Updates,
  • Sicherheit gegenüber Angriffen und Modifizierungen von außen durch ein geschlossenes System,
  • lange Akkulaufzeit über einen ganzen Schultag,
  • sehr hohe Verarbeitungsqualität und insgesamt sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis,
  • höherer Ertrag beim Wiederverkauf.

7. Können vorhandene mobile Endgeräte genutzt werden?
Das kommt drauf an. Uns ist bewusst, dass gerade im Zusammenhang mit dem Distanzlernen während der letzten eineinhalb Jahre in einigen Familien bereits mobile Geräte, auch iPads in verschiedenen Varianten, angeschafft worden sind. Das bedeutete dann bereits eine gewisse finanzielle Investition in einer Zeit, wo einige Familien zusätzlich mit finanziellen Nöten oder Unsicherheiten zu kämpfen haben. Worauf kommt es nun an? Lesen Sie weiter.

7.1 Kann ein bereits vorhandenes iPad genutzt werden?
Ja, aber: Aus schulischer Sicht ist es zentral, dass alle iPads in einem Jahrgang mit der gleichen Technologie ausgestattet sind. Daher kann nur in Ausnahmefällen ein bereits vorhandenes iPad Gerät genutzt werden. Sollte ein solches Gerät durch eine Familie zur Verfügung gestellt werden, gelten folgende Regeln und müssen folgende Modifikationen erfolgen:

  • Das Gerät ist kompatibel mit dem Apple Pencil (1. Generation).
  • Das iPad wird von der Schule verwaltet.
  • Als Folge wird das Tablet vollständig zurückgesetzt und alle eigenen Apps werden für die Dauer der Verwaltung entfernt.
  • Für den Aufwand der Integration des Gerätes in das schulische Verwaltungssystem wird vom Systemhaus EduXpert eine Bearbeitungsgebühr von 59,00 Euro pro Gerät erhoben, die dann von Ihnen zu tragen ist.

7.2 Können andere vorhandene Geräte genutzt werden, die keine iPads sind?
Nein. Um die Geräte in der Schule, insbesondere in Unterrichts- und Prüfungssituationen, ange-messen verwalten und administrieren zu können, müssen die Geräte DEP-fähig (Device Enrollment Programm) sein. Aus Kompatibilitätsgründen beim System der Administrierung und aufgrund der unter 6. begründeten Entscheidung der Schule für iPads sind andere Geräte als iPads nicht nutzbar.

7.3 Kann auch ein vorhandenes iPad air oder iPad pro genutzt werden?
Nur im Ausnahmefall. Aus schulischer Sicht ist es – wie zuvor dargestellt – zentral, dass alle iPads eines Jahrgangs mit der gleichen Technologie ausgestattet sind. Daher kann nur im absoluten Ausnahmefall ein bereits vorhandenes höherwertiges iPad-Gerät genutzt werden. Es gelten dann die unter 7.1 formulierten Regeln für die Verwendung eines vorhandenen iPads und es entstehen Ihnen die dort genannten Kosten. Bitte nehmen Sie in diesem Fall zuvor Kontakt mit uns auf.

7.4 Wie kann das iPad gekauft werden?
Selbstverständlich ist es Ihnen freigestellt, wo Sie ein iPad erwerben. Der Kauf der iPads kann aber am einfachsten über den Webshop des Partnerunternehmens (EduXpert by JessenLenz) abgewickelt werden. Wenn man einen anderen Verkäufer nutzt, ist Folgendes zu beachten: Ein im Privathandel erstandenes Gerät ist in der Regel nicht DEP-registriert. Dies ist aber zwingend zur Administration und Steuerung des Gerätes durch die Schule erforderlich. Es gibt Privathändler, die zu einer DEP-Registrierung in der Lage sind. Der Händler benötigt dann die Apple-Kennung der Schule, um das Gerät dem Greselius-Gymnasium zur Verwaltung zuzuweisen. Dies muss in der Regel vor dem Kauf des Gerätes erfolgen. Wenn jemand ein Gerät ohne passende DEP-Registrierung erwirbt, muss diese, wie unter Punkt 7.1 beschrieben, kostenpflichtig nachträglich erfolgen.

 

Kosten und Beschaffung

8. Welche Kosten kommen auf die Eltern zu?
Im Rahmen des über die Schule bzw. über den Webshop zentral angebotenen Bestellvorgangs (siehe unten) gibt es für die Familien zwei grundsätzlich unterschiedliche Optionen: den Sofortkauf (Vorkasse) und den Ratenkauf (Finanzierung). Alle Preisinformationen und Finanzierungsbedingungen können Sie dem Webshop entnehmen.
Bitte beachten Sie: Durch die Anschaffung des iPads entfällt in Jahrgang 9 der Kauf des elektronischen Wörterbuches (Kosten ca. 130 Euro).
Für die Administration der Geräte und Apps, das MDM und den Support bei Problemen während der schulischen Nutzung der Geräte fallen ebenfalls Kosten an, voraussichtlich in Höhe von ca. 16 Euro pro Gerät pro Jahr. Diese Kosten sowie zusätzlich anfallende Kosten für App-Lizenzen werden über die Lehrmittelausleihe abgerechnet.

9. Gibt es finanzielle Unterstützung?
Die Förderung des digitalen Lernens ist politischer Wille. Daher wird auch in Niedersachsen geprüft, inwiefern mobile Endgeräte als Lernmittel anerkannt werden. Das zöge eine Förderung für sozial schwache Familien nach sich. Leider gibt es dazu zum aktuellen Zeitpunkt keine verbindlichen Aussagen.
Für Schülerinnen und Schüler, die von der Schulbuchausleihe aus finanziellen Gründen vollständig befreit sind (Berechtigte für Leistungen für Bildung und Teilhabe), gibt es die Möglichkeit, ein Gerät von der Schule zu entleihen. Dies können Sie formlos über das Sekretariat bei der Schulleiterin beantragen; eine mögliche Unterstützung Ihres Antrags wird vertrauensvoll und nach allen uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten geprüft. Gegebenenfalls fällt dann eine kleine jährliche Leihgebühr an.
Prüfen Sie bitte außerdem, inwieweit die im Webshop angebotene Finanzierung Ihnen zu helfen vermag. Bitte sprechen Sie uns an, sollte es darüber hinaus Unterstützungsnotwendigkeiten geben.

10. Wie läuft der Bestellvorgang?
Die Beschaffung der Geräte erfolgt zentral über den Webshop der Firma EduXpert by JessenLenz. Die Geräte werden von den Eltern direkt über ein Online-Portal bestellt. Die Adresse des Webshops wird Ihnen rechtzeitig bekanntgegeben.
Hier besteht die Möglichkeit zur Auswahl des Modells und zur Auswahl von zusätzlicher Ausstat-tung (Pencil, Hülle, Tastatur, Maus, Panzerglas, Gravur, Versicherung etc.). Sie prüfen individuell, in welchem Umfang Sie den Webshop nutzen möchten. Ein iPad und ein Stift werden verbindlich benötigt.
Der Kaufvertrag wird direkt mit JessenLenz abgeschlossen, nicht mit der Schule.
Die Zahlung erfolgt dann als Vorauskasse oder in Form einer vereinbarten Finanzierung. Erst nach Abschluss der Bezahlung wird die bestellte Ware ausgeliefert. Wir haben mit JessenLenz vereinbart, dass alle rechtzeitig bezahlten Bestellungen als Sammelauslieferung über die Schule erfolgen. Die Ware wird personenspezifisch verpackt und von uns an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben. Weitere Hinweise zum Bezahlvorgang finden Sie im Webshop selbst.

11. Warum wird der Bestellvorgang über EduXpert by JessenLenz organisiert?
Mit der zentral gesteuerten Anschaffung der Geräte soll ein reibungsloser Einstieg in die Arbeit mit den iPads spätestens zum Schuljahr 2022/23 gewährleistet werden. Auf diesem Weg soll sichergestellt werden, dass alle Schüler/innen zum gleichen Zeitpunkt über ein grundsätzlich identisch ausgestattetes Gerät verfügen, auf dem die identische Software und Apps installiert sind. Alle Geräte müssen in der Schule zentral erfasst und in das Verwaltungssystem [MDM] integriert werden. Nur so ist eine Steuerung der Lernprozesse und für den Prüfungsvorgang eine Kontrolle der Geräte durch die Schule möglich.

12. Was kosten die Apps? Welche Zusatzkosten gibt es?
Für das mobile Lernen gibt die Schule verbindliche Apps vor. Auch wenn wir darum bemüht sind, möglichst viele kostenlose Apps zu nutzen, werden für unterrichtliche Zwecke im begründeten Fall (z. B. auf Antrag einer Fachgruppe) auch kostenpflichtige Apps auf den Geräten installiert. Dabei handelt es sich z. B. um die digitalen Wörterbücher für Englisch und Französisch. Die Wörterbücher-Apps ersetzen die Anschaffung des elektronischen Wörterbuches (ca. 130 €). Diese Kosten werden über die Lernmittelausleihe abgerechnet. Durch die Anschaffung der Lizenzen über das MDM sind oft Rabatte möglich. So belaufen sich z. B. die Kosten für das Englisch Wörterbuch derzeitig auf ca. 12 € und für das Französisch Wörterbuch auf ca. 7 €, jeweils pro Gerät. Für die Administration der Geräte und den Support belaufen sich die Kosten voraussichtlich auf ca. 16 € pro Gerät pro Jahr.

13. Wie wird eine Reparatur abgewickelt?
Ihr Ansprechpartner ist dann direkt die Firma JessenLenz GmbH. Als Apple autorisierter Servicepartner hilft JessenLenz schnell und unkompliziert. Einige Hilfen können per Fernwartung geleistet werden. Unter jessenlemz.eu/support wird Ihnen weitergeholfen. Lesen Sie des Weiteren bitte gegebenenfalls Ihre Versicherungspolice.

14. Ist mein Gerät gegen Diebstahl versichert?
Die Schule hat keine allgemeine Versicherung gegen Diebstahl. Lesen Sie gegebenenfalls Ihre Versicherungspolice.

 

Zur Arbeit mit den Geräten in der Schule

15. Wie sind die Geräte im Schulalltag, vor allem in den Pausen, geschützt?
In den großen Pausen verbleiben die Schultaschen normalerweise im Klassenraum, der verschlossen wird. Schüler, welche bei der Firma Astra ein Schließfach gemietet haben, können dieses zur Aufbewahrung nutzen. Ein Diebstahl wird dadurch erheblich weniger attraktiv, dass eine Ortung und Sperrung des Gerätes grundsätzlich über das MDM möglich ist.

16. Gibt es verbindliche Regeln zur iPad-Nutzung in der Schule?
Ja. Die Schulleitung hat Verhaltensregeln zur Nutzung der iPads im Unterricht bzw. im Schulalltag bestimmt. Diese werden allen Schülern mit der Anschaffung der schülereigenen digitalen Endgeräte und vor dem Einsatz der iPads im Unterricht ausgehändigt und müssen von Schülern und Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.
Der zentrale Aspekt ist, dass die Geräte im Schulalltag ausschließlich als Arbeitsmittel zu nutzen sind. Daher wird der Zugriff auf privat installierte Apps über das MDM verhindert. Die von der Schule installierten Apps werden im Unterricht nur in Rücksprache mit (oder auf Anweisung durch) den Fachlehrer verwendet. Bilder, Fotos oder Tonaufnahmen dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrkraft und nach Zustimmung der aufgenommenen Personen erstellt werden und keinesfalls außerhalb des schulischen Rahmens gespeichert, weitergeleitet oder veröffentlicht werden (§ 201a StGB). Insbesondere sind Urheberrechte und datenschutzrechtliche Grundsätze zu beachten.

17. Wozu werden die iPads im Unterricht eingesetzt?
Die Nutzung im Unterricht ist sehr vielfältig und wird im weiteren Prozess in den Fächern erweitert werden. Folglich kann diese Nennung nicht umfassend sein und wird sich in den folgenden Jahren weiterentwickeln:

  • Die Tablets können für eine schnelle Recherche im Internet genutzt werden.
  • Alle Schüler haben jederzeit Zugriff auf IServ (z. B. Aufgabenmodul, zur Speicherung von Daten, Mails).
  • Im Unterricht der modernen Fremdsprachen ersetzt das iPad das elektronische Wörterbuch. Es kann sogar die Vokabeln zum Üben vorlesen.
  • Kooperative Lernformen werden durch den leichten Austausch von Dateien und die gemeinsame Erstellung von Produkten aller Art gefördert.
  • Spezielle Tools wie GeoGebra [in der Mathematik] können sofort genutzt werden, ohne in den Computerraum umziehen zu müssen.
  • Protokolle können durch Fotos und Videos von Experimenten ergänzt werden.
  • Die Produktion von Erklärvideos intensiviert auch in den Fremdsprachen das inhaltliche Verständnis durch die vertiefte Auseinandersetzung mit den Inhalten.
  • Im Physikunterricht werden die in den Geräten verbauten Sensoren zur Erfassung von Messwerten und spezielle Apps zum Auswerten genutzt.
  • Mit den Tablets kann sehr viel einfacher differenziert und im eigenen Lerntempo gearbeitet werden.
  • Präsentationen können unmittelbar im Unterricht erstellt werden.
  • Arbeitsprodukte können sehr leicht für eine Sicherung und Vertiefung durch Spiegelung präsentiert und besprochen werden.
  • Eine Bearbeitung von Arbeitsergebnissen mit dem Pencil ist durch Lehrer/in und Mitschüler/innen leicht möglich.
  • Die kollaborative Arbeit an gemeinsamen Lernprodukten ist sowohl im Unterricht als auch zu Hause möglich.
  • Durch die Sichtbarmachung des Arbeitsprozesses, ist es für den Lehrer/in möglich, dezidiertere Rückmeldung innerhalb des Lernprozesses zu geben.
  • Fragen rund um Datenschutz, Urheberrecht und Persönlichkeitsrechte sowie medienkritische und medienethische Themen können im direkten Einsatz erörtert werden.
  • Ein Ersetzen bzw. Ergänzen der analogen Schulbücher durch die digitale Variante ist in einzelnen Fächern geplant. Vergleichen Sie hierzu die aktuellen Listen der Lehrmittelausleihe.

18. Werden die iPads in jeder Stunde eingesetzt?
Trotz der sehr vielfältigen Einsatzmöglichkeiten der iPads wird es auch weiterhin guten Unterricht am Greselius-Gymnasium geben, der phasenweise ohne digitale Werkzeuge auskommt. Wir werden das Schreiben auf Papier als wichtige Kulturtechnik weiterhin pflegen. Hefte und Mappen werden nicht ersatzlos abgeschafft, auch wenn die digitale Heft- und Mappenführung ergänzend hinzutreten wird. Das iPad stellt, wie alle digitalen Medien, eine sinnvolle Ergänzung und Erweiterung der uns bislang zur Verfügung stehenden Medien und Unterrichtsformen dar.

19. Wie werden die Schüler/innen beim Erlernen des Gebrauchs des iPads unterstützt?
Nach einer Einführung in die grundlegende Nutzung der Geräte bei der Sammelausgabe werden die Schüler/innen im Rahmen der Nutzung der Geräte im Fachunterricht angeleitet. In Einzelfällen sind auch gezielte Fortbildungen zu einzelnen Apps möglich, z. B. durch Schülerinnen und Schüler aus älteren Jahrgängen.

20. Wie werden die Geräte verwaltet und gesteuert?
In Zusammenarbeit mit der Schule verwaltet JessenLenz die Geräte mittels des MDM Jamfschool. Die Fachkollegen/innen steuern die im Unterricht verfügbaren Anwendungen mittels der Classroom-App. Dies dient dazu, in der Phase der Nutzung als schulisches Arbeitsgerät (also während der regulären Schulzeit) den Zugriff auf installierte Apps zu steuern bzw. zu beschränken. Der Administrator hat keinerlei Zugriff oder Einblick auf Inhalte mit persönlichen Daten oder den Browserverlauf. Während des Unterrichts kann die Lehrkraft Einsicht und Kontrolle über die Geräte nehmen, die sich in Bluetooth-Reichweite befinden. Dies wird auf dem betroffenen Gerät durch ein blaues Symbol angezeigt.

21. Kurz vor einer Klausur geht ein Gerät kaputt. Wie geht die Schule damit um?
Die Schule hält für solche Notfälle eine kleine Zahl an schuleigenen Geräten zur Ausleihe und Verwendung in dieser Notsituation in der Schule vor. Eine Mitnahme der Geräte nach Hause ist in der Regel nicht vorgesehen.

22. Welche Programme bzw. Apps werden auf das Gerät durch die Schule installiert, auf die Sie als Eigentümer des Geräts keinen Einfluss haben?
Eine Liste der vorinstallierten Apps wird derzeitig erstellt und geprüft und Ihnen nach Abschluss zur Verfügung gestellt.

23. Wie kann das iPad privat genutzt werden?
Außerhalb der regulären Schulzeit kann das Gerät im Prinzip uneingeschränkt für private Zwecke genutzt werden. „In der Schule“ stehen nur die für schulische Zwecke notwendigen Anwendungen und Funktionen zur Verfügung. Selbstverständlich stehen die Anwendungen und Funktionen den Schülern/innen zur Erledigung von Hausaufgaben und anderer schulbezogener Aufgaben auch zu Hause zur Verfügung.


Die AG Digitalisierung. Stand: 21.03.2023