evangelische Religion

So begrüßten wir unsere neuen Fünftklässler

Lebensrelevante Bedeutung des Fachs

„Seid stets bereit, jedem Rede und Antwort zu stehen, der nach der Hoffnung fragt, die euch erfüllt“ (1. Petrusbrief)

Dieser Aufforderung, über unseren Glauben und unsere Hoffnungen Auskunft zu geben und darüber ins Gespräch zu kommen, wollen wir am Greselius-Gymnasium gerecht werden. Im Zentrum unseres Religionsunterrichts stehen daher grundlegende Fragen des Menschseins:

  • Woher kommt das alles: die Welt, das Leben, das Bewusstsein?
  • Warum gibt es mich?
  • Was kommt in Zukunft auf mich zu?
  • Was ist mir heute und in Zukunft wichtig?
  • Was trägt meinen Glauben?
  • Was darf, was soll ich als Christ in dieser Welt tun?

In der heutigen pluralistischen Gesellschaft ist die Fähigkeit im Umgang mit der eigenen, aber auch anderen Religionen wichtig. Auf der Suche nach der eigenen Identität, dem Sinn des Lebens und gesellschaftlicher Orientierung liefert der Religionsunterricht wichtige Impulse und trägt zum Verständnis anderer und zu gegenseitiger Toleranz bei.

Rechtliche Grundlagen des Religionsunterrichts

Die Rechtsgrundlagen speziell des Religionsunterrichts finden sich im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Art. 7 Abs. 2 und 3 sowie in den §§ 124 bis 128 des Niedersächsischen Schulgesetzes. Der Religionsunterricht ist nach Art. 7 Abs. 3 GG und § 124 Abs. 1 NSchG „ordentliches Lehrfach“. Er leistet damit einen eigenständigen Beitrag zur Erfüllung des Bildungsauftrages der Schule nach § 2 NSchG. Zugleich sichert er für den Einzelnen das Grundrecht der Religionsfreiheit (Art. 4 GG); das bedeutet einerseits das Recht auf religiöse Bildung, andererseits das Recht, sich vom Religionsunterricht abzumelden. In diesem Fall ist der „Werte und Normen“- Unterricht zu besuchen.

Prinzipien der Unterrichtsgestaltung

Über die eingangs genannten existenziellen Fragen zu unserem Dasein, unserer Lebensgestaltung und zu unseren Handlungsmöglichkeiten in der Welt möchten wir vor dem Hintergrund unserer Religion mit unseren Schülerinnen und Schülern ins Gespräch kommen. Dabei streben wir zugleich die Vermittlung relevanter inhaltsbezogener wie prozessbezogener Kompetenzen an und üben den Umgang mit Medien und Methoden ein.

Inhaltlicher Grundpfeiler des Religionsunterrichts ist die Vermittlung von Sachkenntnissen im Rahmen der sechs Leitthemen „Mensch“, „Gott“, „Jesus Christus“, „Ethik“, „Kirche und Kirchen“ und „Religionen“. Insbesondere geht es also um die Reflexion der (zumeist eigenen) christlichen Religion in Gegenwart und Vergangenheit in der dialogischen Auseinandersetzung miteinander.

Unser Fokus liegt dabei auf dem Menschen als Ganzes. Das beinhaltet neben der Vermittlung der kognitiven und religiösen Kompetenzen auch die der Gestaltungs- und Handlungskompetenzen und grundlegender Empathie. Dabei liegt unserem Tun die Grunderfahrung der Rechtfertigung allein aus Glauben zugrunde sowie die Überzeugung, dass Grund und Ziel des menschlichen Lebens in Gott liegen.

In unserem Unterricht sind dabei selbstverständlich aufgrund unserer dialogischen Offenheit alle Schülerinnen und Schüler willkommen, unabhängig davon, ob sie sich einer Religion/Konfession zugehörig fühlen oder nicht.

Konfessionell-kooperativer Unterricht

Wir erteilen in den Jahrgängen 5 und 6 konfessionell-kooperativen Religionsunterricht, d.h. die Schülerinnen und Schüler erhalten zusammen im Klassenverband Religionsunterricht von einer evangelischen oder katholischen Lehrkraft nach einem gemeinsam erarbeiteten Curriculum.

Ab Klasse 7 beginnt dann der konfessionelle Religionsunterricht. Aber auch in der Mittel- und Oberstufe blicken wir regelmäßig auf die Inhalte der anderen Konfessionen und thematisieren die Grundsätze anderer Religionen und Weltanschauungen. Unsere konfessionelle Kooperation wird im Laufe des Schuljahres auch durch ökumenische Gottesdienste zur Einschulung, zu Beginn der Adventszeit und zur Verabschiedung der Abiturientinnen und Abiturienten gelebt.

Religionsunterricht in der Oberstufe und als Prüfungsfach

Das Fach Religion wird im Jahrgang 11 (Einführungsphase) wie in der Unter- und Mittelstufe zweistündig unterrichtet.

In den Jahrgängen 12 und 13 (Qualifikationsphase) kann es als

  • dreistündiges Unterrichtsfach auf grundlegendem Anforderungsniveau in zwei Halbjahren
  • oder auch als dreistündiges Prüfungsfach auf grundlegendem Niveau belegt werden. In dem Fall können es die Schülerinnen und Schüler im Abitur als 4. (Abschluss mit einer Klausur) oder 5. Prüfungsfach (Abschluss mit einer mündlichen Prüfung oder Präsentationsprüfung) im Bereich der gesellschaftswissenschaftlichen Fächer wählen.

Lehrbücher

Wir arbeiten in allen Jahrgängen mit der jeweils aktuell neuesten Auflage des „Kursbuch Religion“.

Den Unterricht ergänzende Veranstaltungen

  • unsere mit Schülerinnen und Schülern und Vertreterinnen und Vertretern der umliegenden Gemeinden gemeinsam geplanten und durchgeführten Gottesdienste
  • Planung eines Fenster-Adventskalenders an der Vorderfront unseres Schulgebäudes
  • Orientierungswoche im Jahrgang 10
  • Aktionen zur Unterstützung Not leidender Menschen (z.B. die Sammlung von Briefmarken für Bethel)
  • Begleitung der Schulpartnerschaft mit unserer indischen Partnerschule Prakash Vidhyalaya School in Bhopal
  • Exkursionen (z.B. in andere (auch außerchristliche) Gemeinden und Besuch ihrer Gotteshäuser)

Unterrichtende Kolleginnen und Kollegen

Silke Bochow (Fachgruppenbetreuung), Melanie Gehricke, Cordula Granson, Anne-Sarah Peters, Klaus Wahlbrink