Schulvorstand

Elternvertreter:innen im Schulvorstand

Im Schulvorstand wirkt der Schulleiter oder die Schulleiterin mit Vertretern der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten und der Schülerinnen und Schülern zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.

Im § 38a des Niedersächsischen Schulgesetzes ist die Zuständigkeit des Schulvorstandes geregelt.  Er entscheidet z.B. über:

  • Verwendung der Haushaltsmittel der Schule
  • Vorschläge für Beförderungsstellen, z.B. die Schulleiterstelle
  • Gestaltung der Stundentafel
  • Durchführung von Projektwochen
  • Vorschläge für Schulprogramm und Schulordnung
  • Inanspruchnahme von gesetzlich geregelten Entscheidungs- und Gestaltungsspielräumen der einzelnen Schule
  • Werbung und Sponsering 

Mitglieder des Schulvorstandes

Die Mitglieder, acht Vertreter des Lehrerkollegiums und je vier Vertreter der Erziehungsberechtigten und der Schüler, werden jeweils für zwei Jahre gewählt, wobei die Schülervertreter jährlich wechseln können.

Mitglieder (Stand Januar 2022):

Vorsitz:
Wahlbrink, Klaus

Vertreter:innen der Eltern:
Michaela Lemke
Frank Apffelstaedt
Anja Jungblut
Regina Witte

Vertreter:innen der Schüler:
Marlene Bensmann
Jan Korf
Jara Taszus
Matthis Waldkötter
(Anneke Hugenberg)
(Annika Schönhof)

Vertreter:innen der Lehrer:
Torsten Hesse
Julia Konersmann
Marion Lübbers
Sabine Neudorf-Stoltenberg
Rafael Tolksdorf
Christian von der Heide
Markus Weisbrich

(Nachrücker:innen in Klammern)