Schulvorstand

Elternvertreter:innen im Schulvorstand

Im Schulvorstand wirkt der Schulleiter oder die Schulleiterin mit Vertretern der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten und der Schülerinnen und Schülern zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.

Im § 38a des Niedersächsischen Schulgesetzes ist die Zuständigkeit des Schulvorstandes geregelt.  Er entscheidet z.B. über:

  • Verwendung der Haushaltsmittel der Schule
  • Vorschläge für Beförderungsstellen, z.B. die Schulleiterstelle
  • Gestaltung der Stundentafel
  • Durchführung von Projektwochen
  • Vorschläge für Schulprogramm und Schulordnung
  • Inanspruchnahme von gesetzlich geregelten Entscheidungs- und Gestaltungsspielräumen der einzelnen Schule
  • Werbung und Sponsering 

Mitglieder des Schulvorstandes

Die Mitglieder, acht Vertreter des Lehrerkollegiums und je vier Vertreter der Erziehungsberechtigten und der Schüler, werden jeweils für zwei Jahre gewählt, wobei die Schülervertreter jährlich wechseln können.

Mitglieder (Stand November 2023):

Vorsitz:
Julia Wilcken

Vertreter:innen der Eltern:
Sascha Kuni
Michaela Lemke
Anja Jungblut
Tobias Thelen

Vertreter:innen der Schüler:
Anja Dudar
Danae Wengh
Thale Flor da Silva
Joud Tozo

Vertreter:innen der Lehrer:
Eva Brüggemann
Felix Henkel
Marion Lübbers
Sabine Neudorf-Stoltenberg
Volker Rohmann
Christian von der Heide
Markus Weisbrich