• Increase font size
  • Default font size
  • Decrease font size

Schulelternrat: Protokoll vom 02.02.2007

Drucken PDF

Greselius Gymnasium Bramsche 27.02.2007 Malgartener Str. 52 49565 Bramsche - Der Schulelternrat -

Niederschrift über die 2. Schulelternratssitzung des Schuljahres 2006/2007 am 21. Februar 2007, 19:30 Uhr bis 22.15 Uhr in der Oberstufenbibliothek

Teilnehmer: siehe Anwesenheitsliste Gäste: OStR Schiering Protokollführer: Herr Udo Müller

Tagesordnung

•TOP 1: Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Tagesordnung und der Beschlussfähigkeit •TOP 2: Wahl einer Protokollführerin / eines Protokollführers. •TOP 3: Genehmigung des Protokolls der 1. Sitzung des Schulelternrates des Schuljahres 2006/2007 vom 10.10.2006 •TOP 4: Berichte des Vorstandes über die Gesamtkonferenzen, den Stadt- und Kreiselternrat •TOP 5: Aktuelle Fragen: Schwerpunkt Wechsel in der Schulleitung und Schulvorstand im Rahmen der eigenverantwortlichen Schule •TOP 7: Mitteilungen des/ Fragen an den komm. Schulleiter Herrn Schiering •TOP 8: Verschiedenes

TOP l: Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Tagesordnung und der Beschlussfähigkeit

Vorsitzender Bielak eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des SER fest. Ergänzungen der TO werden nicht gewünscht.

TOP 2: Wahl einer Protokollführerin / eines Protokollführers Herr Udo Müller wird einstimmig zum Protokollführer gewählt.

TOP 3: Durchsicht und Genehmigung des Protokolls der 1. Sitzung des Schulelternrates des Schuljahres 2006/2007 vom 10.10.2006

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Diesem Protokoll sollen folgende Anlagen beigefügt werden: Anlage 1 - Liste des Vorstandes des SER Anlage 2 - Liste der Vertreter der Elternschaft in der Gesamtkonferenz Anlage 3 – Liste aller Elternvertreter mit Telefonnummer und e-mail-Adresse

TOP 4:Berichte des Vorstandes über seine Arbeit, über die Gesamtkonferenz, über den Stadt- und Kreiselternrat

In den Vorstandssitzungen am 12. Dezember 2006 und 05. Februar 2007 hat der Vorstand folgende Themen diskutiert:

– Auswertung der Gesamtkonferenz – Zeitungsartikel zur Wertung der Abiturleistungen – Eigenverantwortliche Schule – Schulleiterwechsel – Selbsttötung einer Schülerin

Berichte des Vorstandes über die Gesamtkonferenzen vom 11.10.2006:

Der Schulleiter hat berichtet über Unterrichtsversorgung, Personalentwicklung, Schwerpunktthemen des Zentralabiturs an Klassen 11, Abschluss Klasse 10 ohne Überprüfungsverfahren, Wertigkeit der Facharbeit in der Qualifikationsphase, individuelle Lernentwicklung in den Klassen 5-10 und das neue NSchG (eigenverantwortliche Schule).

Ergänzend teilt Frau Anette Specht mit, •dass beabsichtigt ist, auf der Homepage auch die letzten beiden Protokolle zu veröffentlichen; •dass der Schulball großen Anklang gefunden hat; •dass die Neuwahlen für den Vorstand alle 2 Jahre durchgeführt und Nachrücker zum Wahltermin auch wieder neu gewählt werden müssen; •dass Fachkonferenzen mind. einmal im Schuljahr stattfinden müssen; •dass alle relevanten Termine im Internet veröffentlicht werden sollten.

Bericht aus der Stadtelternratssitzung

Frau Andrea Müller berichtet, dass sie mit Herr Michael Hennicke (Vorsitzender) an der letzten Sitzung teilgenommen habe. Herr Szczipanek von der Landesschulbehörde habe ausführlich über den Schul-TÜV und die eigenverantwortliche Schule referiert. Anschließend habe man noch die Räumlichkeiten in der 1. Etage der Realschule besichtigt, die insgesamt einen sehr schlechten Eindruck hinterließen. Am 17.04.2007, 19.00 Uhr findet in der Realschule noch eine Drogenpräventionsveranstaltung statt.

Bericht aus dem Kreiselternrat

Frau Marahrens berichtet, dass der Kreiselternrat eine Auswertung der vergebenen Kopfnoten für einen Vergleich haben möchte. Die Handhabung und Beurteilung der Schüler sei sehr individuell und würde zu Chancenungleichheiten führen. Am 05.03.2007 findet um 19.00 Uhr ein Themenabend „Suizid an Schulen“ statt.

TOP 5: Schwerpunktthema Wechsel in der Schulleitung

Der Vorstand hat beschlossen, einen Brief an das Schuldezernat zu schreiben, um auf die besondere Bedeutung und Wichtigkeit einer „guten“ Besetzung hinzuweisen. Inhaltlich sollten folgende Punkte genannt werden: –Ranking der Schule –Zentralabitur –12 Jahre Schule –Motivation –Bedeutung der Schule im Umfeld –Attraktivität der Schule Nach kontroverser Diskussion wird einstimmig beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, einen entsprechenden Brief zu verfassen.

TOP 5: Schwerpunktthema „Schulvorstand“ im Rahmen des Erlasses zur

 „Eigenverantwortlichen Schule“ 

Vorsitzender Bielak erklärt folgendes:

Der Schulvorstand hat für unsere Schule 16 Mitglieder –Davon 8 Lehrkräfte –Davon 4 Vertreter der Eltern (ev. 8 Eltern, wenn Schüler nicht vertrete) –Davon 4 Vertreter der Schüler Er beschließt u. a. über –Den Haushaltsplan –Ausgestaltung der Stundentafel –Durchführung von Projektwochen, Sponsoring, Qualitäts-Monitoring

Gesetz zur Einführung der Eigenverantwortlichen Schule Das am 11. Juli 2006 durch den Niedersächsischen Landtag verabschiedete Gesetz zur Einführung der Eigenverantwortlichen Schule ist am 27. Juli 2006 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet worden. Die mit diesem Gesetz vorgenommenen Änderungen des Niedersächsischen Schulgesetzes treten überwiegend zum Schuljahresbeginn 2007/2008 in Kraft. Sie schaffen die Voraussetzung für eine umfassende Deregulierung von Verwaltungsvorschriften und damit für erheblich erweiterte Entscheidungsbefugnisse der Schulen.

Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung Die Einführung eines umfassenden Qualitätsmanagements ermöglicht zukünftig die Übertragung von deutlich mehr Entscheidungsbefugnissen an die Schulen als bisher. Die Eigenverantwortliche Schule wird dabei jedoch nicht in die Beliebigkeit entlassen, weil das Land seine Gestaltungs-, Ergebnis- und Ressourcenverantwortung behält. So wird der Unterricht auf der Grundlage staatlicher Lehrpläne (Kerncurricula / Rahmenrichtlinien) erteilt, die den Schulen aber mehr Freiräume als die bisherigen Rahmenrichtlinien lassen werden. Diese Freiräume erfordern eine Ausgestaltung durch die Schulen. Das Gesetz verpflichtet die Schulen einerseits, sich ein Schulprogramm zu geben. Andererseits ist über die Ergebnisse der schulischen Arbeit regelmäßig Rechenschaft abzulegen. Dazu sind Erhebungen zulässig und es wird eine Schulinspektion durchgeführt.

Schulverfassung Das Gesetz regelt die innere Schulverfassung neu. Verändert sind die Aufgaben der Gesamtkonferenz und vollständig überarbeitet wurde die Vorschrift über die Stellung der Schulleiterin und des Schulleiters. Hinzugekommen sind die Vorschriften über den künftig zu bildenden Schulvorstand. Das Regelungskonzept besteht darin, dass die Gesamtkonferenz über die pädagogischen Angelegenheiten der Schule beschließt, der Schulvorstand wesentliche Entscheidungsbefugnisse im Hinblick auf die Qualitätsentwicklung der Schule übertragen bekommt und der Schulleiter bzw. die Schulleiterin die Entscheidungs- und Durchführungsbefugnisse für das laufende Verwaltungshandeln der Schule erhält – neben seiner pädagogischen Gesamtverantwortung für die Schule. Mit dem neuen Organ des Schulvorstandes sollen insbesondere die großen Schulen mit ihren entsprechend stark besetzten Gesamtkonferenzen ein kleines und funktionsfähiges Beschlussorgan erhalten, in dem vor allem die Eltern und die Schülerinnen und Schüler stärker in die Willensbildung an den Schulen einbezogen werden.

Landesweite Einführung der Eigenverantwortlichen Schule Am 1.8. 2007 treten die gesetzlichen Bestimmungen über die Eigenverantwortlichkeit der Schulen in Kraft. Damit setzt sich Niedersachsen an die Spitze der Bildungsreform in Deutschland. Dabei geht es um das Wichtigste, was wir haben: Unsere Kinder.

Dabei orientiert sich die kommende innere Reform unseres Schulsystems an drei Grundpfeilern: •Wir richten das Lernen in den Schulen konsequent an überprüfbar zu erwerbenden Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler aus. Die Instrumente dafür sind die Bildungsstandards und ihre Konkretisierung durch Kerncurricula. •In allen Schulen wird die Erreichung der vorgegebenen Ziele regelmäßig überprüft und damit eine Vergleichbarkeit gewährleistet. Abschlussprüfungen mit landesweit einheitlichen Aufgabenstellungen, Vergleichsarbeiten und die Schulinspektion sind hierfür die bereits etablierten Verfahren. •Das Kernstück der Reform ist aber, dass vor dem Hintergrund staatlich verantworteter Definition der Bildungsziele und staatlicher Erfolgskontrolle die Schulen erheblich erweiterte Freiräume für die Organisation des Lernens und für Verbesserung der Qualität bekommen und so zur "Eigenverantwortlichen Schule" werden. Im Orientierungsrahmen Schulqualität in Niedersachsen sind die Maßstäbe beschrieben, an denen sich die Schulen orientieren sollen.

Aufgaben des Schulvorstandes

Wahl der Vertreter im Schulvorstand

Das Wahlverfahren für die Vertreter der Eltern im Schulvorstand ist nicht klar geregelt. Daher schlägt der Vorstand des SER vor, eine Wahlordnung zu erlassen. Die Grundzüge dieser Wahlordnung sollen hier beschlossen werden.

Vorschlag einer Wahlordnung Es sind zu wählen 4 Vertreter der Erziehungsberechtigten und 4 Stellvertreter (NSchG) Es ist vorgeschrieben, das der Schulelternrat die Vertreter der Erziehungsberechtigten in Schulvorstand wählen soll (NSchG) Es wird für die Dauer von 2 Schuljahren gewählt. Wählbar sind alle Personen die Erziehungsberechtigte nach §55 NSchg im Zeitraum der Wahlperiode sind und nicht Beschäftigte im Sinne von §91 (1) NSchg sind. Wahlberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder des Schulelternrates Es wird für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Die Wahl ist gültig, wenn mindestens die Hälfte aller Mitglieder des SER an der Wahl beteiligt waren. Gewählte Personen müssen mindestens 2 Stimmen auf sich vereinen Der Vorstand des SER bestimmt einen 3-köpfigen Wahlvorstand aus dem SER sowie 2 Stellvertreter. Der Wahlvorstand bereitet die Wahl vor und leitet die Wahl, insbesondere legt er die Fristen fest und veröffentlicht die Wahlergebnisse. Der Wahlvorstand ist selbst wählbar. Die Wahl setzt sich aus den folgenden Teilen zusammen –Bewerbungsphase (3 KW) –Veröffentlichung der Bewerber (1 KW) –Präsentation der Kandidaten –Wahl –Veröffentlichung der Wahlergebnisse

Innerhalb der Bewerbungsphase können sich Kandidaten schriftlich beim Wahlvorstand bewerben. Eine Bewerbung ist gültig, wenn der Bewerber Erziehungsberechtigter nach §55 NSchG ist und seine Bewerbung von mind. 2 Wahlberechtigten unterstützt wird (schriftl.). Mit seiner Bewerbung erklärt der Bewerber seine evtl. Annahme der Wahl. Spätestens 1 KW nach Ende der Bewerbungsphase veröffentlicht (Aushang in der Schule) der Wahlvorstand die Bewerber für die Dauer von 1 KW. Frühestens 1 KW, spätestens 2 KW nach Ende der Veröffentlichungsfrist findet die Wahlversammlung auf Einladung des Wahlvorstandes statt (Frist 10 WT). In der Wahlversammlung stellen sich die Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge in max. 5 Minuten persönlich vor. Danach erfolgt eine geheime Abstimmung mit vorbereiteten Wahlzetteln Jeder Wahlberechtigte hat 4 Stimmen (entsprechend der Anzahl der Plätze im Schulvorstand). Gewählt ist, wer in der Reihenfolge der auf den Kandidaten entfallenden Stimmen die meisten Stimmen auf sich vereint in der Reihenfolge der 4 Vertreter und der 4 Stellvertreter. Die gewählten Kandidaten müssen mindestens 2 Stimmen haben Die Wahl ist gültig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder des SER persönlich an der Wahl teilgenommen haben. Die Vertreter der Erziehungsberechtigten im Schulvorstand berichten regelmäßig an den Schulelternrat. Sofern sie nicht Mitglied im SER sind, haben sie einen Sitz ohne Stimmrecht im SER Zu den Terminen Um zum 01.08.2007 die Vertreter der Erziehungsberechtigten im Schulvorstand benennen zu können, muss, unter Berücksichtigung der Ferienzeit) der Wahlvorstand etwa zum 01.06.2007 seine Arbeit aufnehmen.

Da das Thema sehr komplex und Teilbereiche noch nicht endgültig geklärt bzw. auch gesetzlich verabschiedet sind, schlägt der Vorstand vor, eine zusätzliche Sitzung einzuschieben.

Abstimmung: einstimmig

TOP 6: Mitteilungen des Schulleiters, Herrn Schiering

Herr OStR Schiering berichtet über •das Ausschreibungsverfahren zur Besetzung der Stelle des hauptamtlichen Schulleiters (Neubesetzung zum neuen Schuljahr) •Abitur – aktuelle Entwicklungen •Personalsituation, Stundenausfälle

TOP 7: Verschiedenes Keine.

Bielak Vorsitzender Müller Protokollführer

zurück